Januar 2026 – Blei ist ein gesundheitsgefährdender Stoff, der aus alten Wasserleitungen und ihren Armaturen in Ihr Trinkwasser übergehen kann. Um die Trinkwasserqualität dauerhaft sicherzustellen, hat die deutsche Trinkwasserverordnung verbindliche Regeln für Materialien in Trinkwasserinstallationen verschärft.

Seit dem 12. Januar 2026 gilt:

  • Trinkwasserleitungen aus Blei dürfen nicht mehr betrieben werden.
  • Bestehende Bleileitungen und bleihaltige Teile müssen bis dahin entfernt oder stillgelegt sein.

Warum dieser Schritt?

Blei kann sich im Wasser lösen und beim Menschen gesundheitliche Schäden verursachen, insbesondere bei Schwangeren, Kleinkindern und chronisch Kranken.

Ihr Handlungsspielraum:

  • Lassen Sie Ihre Trinkwasserinstallation von einem SHK-Innungsbetrieb prüfen. Hier finden Sie Fachbetriebe in Ihrer Nähe: Handwerkersuche
  • Sind Bleileitungen vorhanden, sollten diese umgehend ersetzt werden.
  • In Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung möglich, z. B. wenn ein Fachbetrieb den Austausch bis zum Stichtag nicht realisieren kann.

Tipp für Vermieter/Eigentümer: Sie sind verpflichtet, die Maßnahmen durchzuführen; bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und im Einzelfall Haftungsrisiken gegenüber Mietern.

 

Kurze Zusammenfassung

  • Trinkwasserverordnung novelliert: Ja, seit 24. Juni 2023
  • Blei in Trinkwasserleitungen verboten: Ja, ab 12. Januar 2026
  • Blei-Grenzwert aktuell: 10 µg/l
  • Neuer Grenzwert ab 2028: 5 µg/l
  • Verantwortung: Hauseigentümer/Betreiber;
  • SHK-Betrieb unterstützt fachgerecht beim Austausch

 

Bereitgestellt mit freundlicher Genehmigung von www.wasserwaermeluft.de

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