Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) empfiehlt: Lassen Sie sich vor einer Entscheidung immer von einem qualifizierten SHK-Fachbetrieb beraten. Denn welche Heizung passt, hängt vom Gebäude, vom Energieverbrauch, von vorhandenen Anschlüssen, von Fördermöglichkeiten und von den künftigen Betriebskosten ab.
1. Bestehende Heizungen dürfen in der Regel weiter betrieben werden
Funktionierende Heizungsanlagen müssen nicht allein wegen des neuen Gesetzes sofort ausgetauscht werden. Bestehende Anlagen können grundsätzlich weiter betrieben, gewartet und repariert werden.
Ein Austausch kann aber sinnvoll sein, wenn die Anlage sehr alt, störanfällig oder ineffizient ist. Moderne Heiztechnik kann Energie sparen, Betriebskosten senken und den Wohnkomfort verbessern.
2. Mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch
Mit dem GModG wird die bisherige pauschale Vorgabe, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, ersetzt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit wieder mehr Auswahl zwischen verschiedenen Heizsystemen.
§ 42 GModG beschreibt die Optionen für den Ersatz einer Heizungsanlage in bestehenden Gebäuden oder Gebäudenetzen. Genannt werden insbesondere:
- Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen,
- Wärmepumpen,
- Solarthermie,
- Biomasse,
- Wasserstofflösungen,
- Hybridheizungen,
- KWK-Anlagen,
- Stromdirektheizungen,
- Wärmenetzanschlüsse und
- innovative Heizungslösungen.
Welche Lösung sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
3. Gas- und Ölheizungen bleiben möglich, aber mit neuen Anforderungen
Neue Gas- und Ölheizungen bleiben nach dem GModG grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen sie künftig schrittweise mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Diese Regelung wird häufig als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
Nach der derzeitigen Regelung sind für neue Gas- und Ölheizungen folgende Mindestanteile vorgesehen:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent,
- ab 2030: mindestens 15 Prozent,
- ab 2035: mindestens 30 Prozent,
- ab 2040: mindestens 60 Prozent.
Dazu können zum Beispiel Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoffanteile zählen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wichtig für Verbraucher: Auch wenn der Einbau einer Gas- oder Ölheizung möglich bleibt, sollten die künftigen Brennstoffkosten, CO₂-Kosten und die Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe sorgfältig berücksichtigt werden.
4. Nicht nur Anschaffungskosten vergleichen
Die günstigste Heizung beim Einbau ist nicht automatisch die günstigste Lösung über die gesamte Nutzungsdauer. Entscheidend sind die Gesamtkosten über viele Jahre.
Der ZVSHK empfiehlt deshalb, vor einer Entscheidung eine fachliche Bewertung des Gebäudes und der vorhandenen Heizungsanlage vom SHK-Fachbetrieb vornehmen zu lassen.
5. Fördermöglichkeiten prüfen
Für viele Heizungsmodernisierungen können Förderprogramme infrage kommen. Die Bedingungen können sich jedoch ändern und hängen von der gewählten Technik sowie vom Gebäude ab.
BEG-Förderung vor der Entscheidung prüfen
Bei jeder Heizungsmodernisierung sollte geprüft werden, ob Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG, genutzt werden können. Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen und den Austausch von Heizungsanlagen.
Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Unterscheidung:
Das GModG regelt, welche Heiztechnik rechtlich zulässig ist.
Die BEG regelt, welche Maßnahmen finanziell gefördert werden.
Das bedeutet: Eine Heizung kann nach dem GModG erlaubt sein, ohne automatisch förderfähig zu sein. Insbesondere fossile Öl- oder Gasheizungen werden in der Regel nicht als Einzelmaßnahme gefördert. Förderfähig können dagegen zum Beispiel klimafreundliche Heizsysteme und Effizienzmaßnahmen sein, etwa:
- Wärmepumpen,
- Biomasseheizungen,
- Solarthermieanlagen,
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz,
- Hybridlösungen mit erneuerbaren Energien,
- Heizungsoptimierung,
- hydraulischer Abgleich,
- Dämmmaßnahmen,
- Fenstertausch,
- Lüftungstechnik,
- Effizienzhaus-Sanierungen.
Die Förderbedingungen, Fördersätze und technischen Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die Vorgaben zum Zeitpunkt der Antragstellung. Außerdem muss der Förderantrag in der Regel gestellt werden, bevor Aufträge verbindlich vergeben werden.
Der ZVSHK empfiehlt deshalb: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor einer Investitionsentscheidung gemeinsam mit einem SHK-Fachbetrieb und gegebenenfalls mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten prüfen, welche technische Lösung zum Gebäude passt und welche Förderung genutzt werden kann.
6. Fachgerechte Planung bleibt entscheidend
Eine neue Heizung sollte immer zum Gebäude passen. Besonders wichtig sind:
- Optimierung der Heizungsanlage einschließlich der Ermittlung der Heizlast des Gebäudes, hydraulischem Abgleich und Absenkung der Temperaturen im Heizungsnetz nach Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ (Fördervoraussetzung!)
- Beachtung des Warmwasserkomforts
- Auslegung des Wärmeerzeugers nach den o.g. Daten
- Eventuell: Abstimmung mit anderen Gewerken, zum Beispiel Elektro
Nur eine fachgerecht geplante und installierte Anlage arbeitet effizient, zuverlässig und wirtschaftlich. Fragen Sie den SHK-Fachbetrieb in Ihrer Nähe
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Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ihre funktionierende Heizung muss nicht sofort raus.
- Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich.
- Für neue Gas- und Ölheizungen gelten künftig steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe.
- Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse, Solarthermie und Wärmenetze bleiben wichtige Optionen.
- Entscheidend sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern die langfristigen Betriebskosten.
- Vor jeder Entscheidung sollte ein SHK-Fachbetrieb das Gebäude und die Heizungsanlage prüfen.
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Das Gebäudemodernisierungsgesetz eröffnet Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr technische Wahlmöglichkeiten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine fachgerechte Beratung. Das SHK-Handwerk steht bereit, Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Auswahl einer passenden, effizienten und zukunftssicheren Heizlösung zu unterstützen.
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