Die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz haben viele Verbraucher verunsichert. Viele wissen, dass mit der Wärmepumpe in den meisten Fällen zukunftsfähige Lösungen möglich sind. Sorge bereiten manchen Sanierern Horrormeldungen, bei denen Anlagen offensichtlich nicht effizient liefen. Doch davor kann man sich als Verbraucher schon während der Angebotsphase schützen. Das Zauberwort heißt Planung, die gute SHK-Betriebe dem Kunden als eigene Lösung oder in Kooperation mit Dritten anbieten. Was vielen nicht klar ist: Die Wärmepumpe liefert eine hohe Effizienz, reagiert aber auf eine fehlerhafte Auslegung sehr empfindlich. Wenn die Temperatur in den Heizungsleitungen zum Beispiel über das Jahr nur um ein Grad zu hoch eingestellt ist, steigt der Verbrauch um 2-3%. Richtig geplant läuft die Anlage hingegen mit dem niedrigst möglichen Verbrauch. Ist die Wärmepumpe zu groß, schaltet sie ständig an und aus. Das reduziert die Lebensdauer. Außerdem wird sie teurer als benötigt. Ist sie hingegen zu klein, läuft unnötig lange der Heizstab, der eigentlich nur für einige Stunden im Jahr benötigt wird. Damit steigt der Verbrauch stark an.

Doch worauf sollte der Kunde achten? Zu einem guten Angebot einschl. Beratung gehören:

Optimierung der Heizungsanlage nach Verfahren B der ZVSHK/VdZ-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ – Diese ist übrigens auch Förderkriterium der KfW und beinhaltet u.a. den hydraulischen Abgleich und die Berechnung der niedrigst möglichen Temperaturen. Dafür benötigt der Handwerker Grundrisse vom Haus oder er muss ein Aufmaß in allen beheizten Räumen machen. Der Zeitaufwand für das Aufmaß beträgt ca. 1-2 Stunden im typischen Einfamilienhaus. Auslegung der Wärmepumpe nach VDI 4645 Berechnung der Jahresarbeitszahl als Maß für die Effizienz. Förderfähig sind Werte von 3,0 (und höher). Von der Berechnung benötigt der Auftraggeber einen Ausdruck für die Förderung. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen: Berechnung der Schallimmissionen – Dazu muss der Abstand zwischen Aufstellort und Nachbar bekannt sein, zum Beispiel durch eine Begehung des Grundstückes im Rahmen des Angebotes. Auch hierfür gibt es einen Ausdruck, der nachbarschaftlichen Streit verhindern kann. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen: Vorlage eines DVGW W 120-2-Zertifikats Das Heizungswasser wird nach VDI 2035 oder Herstellervorschrift überprüft und ggf. aufbereitet. Da sorgt für einen langen und störungsfreien Betrieb der Anlage. Beim Kunden wird der Warmwasserkomfort abgefragt. Das wird für die Größe des Warmwasserspeichers benötigt. Beim Kunden werden die gewünschten Raumtemperaturen abgefragt. Das wird für die Temperaturen im Heizungssystem benötigt.

Alle diese Schritte sorgen dafür, dass die Wärmepumpe optimal auf das Gebäude und seine Bewohner abgestimmt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Planung durch den Fachbetrieb oder einen Dritten gemacht wird. Es ist auch egal, ob die Planung als eigener Posten im Angebot ausgepreist oder in einem Pauschalpreis enthalten ist. Sie kann vor oder nach Auftragsvergabe erfolgen. Wichtig ist nur, dass sie durchgeführt wird. Wird sie eingespart, hat das einen unnötig hohen Verbrauch und reduzierte Lebensdauer zur Folge.

Profi-Tipp: Die meisten Heizlastberechnungen enthalten in gewissem Umfang Reserven. Das lässt sich nicht umgehen. Man kann aber die Heizkurve etwas niedriger einstellen als eigentlich berechnet. Während der Heizperiode wird bei Bedarf noch einmal nachgesteuert. Auf diese Weise läuft die Wärmepumpe in der Praxis noch effizienter.

Bereitgestellt mit freundlicher Genehmigung von www.wasserwaermeluft.de

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